Mit E-Mail vom 3. Oktober 2023 habe Herr N._____ auf Wunsch und zuhanden seiner Eltern – so führt der Beschwerdeführer weiter aus – eine erste Einschätzung vorgenommen, in welche der Zyklusleiter, O._____, einkopiert gewesen sei. Der Beschwerdeführer zitiert dieses Schreiben, in welchem unter anderem festgehalten ist, dass sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen nur vermuten lasse, wie der Beschwerdeführer auf einen Schulausschluss reagieren würde. Wahrscheinlich würden Wut, Motivationsverlust und Verweigerung weiter zunehmen.