Die Abklärung durch den SPD sei erst Ende September 2023 erfolgt. Die Anmeldung durch seine Eltern sei am 6. September 2023 erfolgt und ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Schulpsychologen, N._____, habe am 29. September 2023 stattgefunden. Mit E-Mail vom 3. Oktober 2023 habe Herr N._____ auf Wunsch und zuhanden seiner Eltern – so führt der Beschwerdeführer weiter aus – eine erste Einschätzung vorgenommen, in welche der Zyklusleiter, O._____, einkopiert gewesen sei.