Der Beschwerdeführer legt dar, dass nichts im "Leitfaden Disziplinarmassnahmen" des BKS vom Januar 2022 Festgehaltenes geschehen sei. Weder der Schulpsychologische Dienst (SPD) noch andere Fachstellen seien von der Beschwerdegegnerin einbezogen worden, bevor die drastische Massnahme des Schulausschlusses verfügt worden sei. Im Gegenteil sei der SPD erst eingeschaltet worden, als der Schulausschluss beim Gemeinderat bereits beantragt worden sei. Was mit einem solchen Vorgehen bezweckt werden soll, sei nicht nachvollziehbar und widerspreche dem Leitfaden des BKS. Die Abklärung durch den SPD sei erst Ende September 2023 erfolgt.