O. Rz. 1506). Ebenfalls unerheblich ist die Tatsache, dass nebst den Störungen des Beschwerdeführers weitere Irritationen und Vorkommnisse den Schulbetrieb belasteten, welche nicht dem Beschwerdeführer zugeschrieben werden können. Wie den Akten entnommen werden kann, wurden hinsichtlich dieser 15 von 27 Vorkommnisse zur Beruhigung der Situation in der Klasse des Beschwerdeführers weitere Massnahmen ergriffen wie die Einstellung einer neuen Lehrperson, die Installation eines Mentorats für diese neue Lehrperson, das Einrichten von Teamteaching etc. 3.4