Es besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an einem geordneten Schulbetrieb. Nur eine ordnungsgemäss funktionierende und störungsfreie Schule vermag ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, Bildung zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler auf das Leben und die zukünftige Berufsausbildung vorzubereiten. Dabei hat die Schule nicht nur das Wohl des Einzelnen im Blickfeld zu behalten, sondern ist den Anliegen sämtlicher Schülerinnen und Schüler verpflichtet. 3.3 3.3.1