Weiter führt der Gemeinderat Q._____ in seiner Stellungnahme vom 17. April 2024 aus, dass die Schule keineswegs zulasten des Beschwerdeführers schulorganisatorische Probleme gelöst habe. Diese Probleme würde die Schule unter anderem mit zusätzlichen Personalressourcen, intensiver Betreuung der Schulsozialarbeit und Unterstützungsmandaten für Lehrpersonen lösen. Die Gründe, warum ein befristeter Schulausschluss angezeigt gewesen sei, seien im Entscheid vom 9. Oktober 2023 detailliert erläutert (Stellungnahme des Gemeinderats Q._____ vom 17. April 2024, S. 1). 3.2 3.2.1