Unverständlich sei vor diesem Hintergrund, weshalb einzig er als "Problem" identifiziert worden und letztlich über eine widerrechtlich verhängte Disziplinarmassnahme temporär aus dem Schulunterricht ausgeschlossen worden sei (Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 3. April 2024, S. 9). Weiter führt der Beschwerdeführer aus, dass die in den Akten liegenden E-Mails der Lehrpersonen zeigen würden, dass es seiner Klasse aufgrund fehlender Führung durch eine Klassenlehrperson an Grenzen gemangelt habe. Sowohl H._____ wie auch K._____ würden sodann festhalten, dass es in Bezug auf ihn Beziehungsarbeit brauche. Gerade das sei ihm aber verweigert worden.