Auch die Tatsache, dass einige der Einträge in LehrerOffice und E-Mails am Tag des Entscheids über den Schulausschluss oder auch erst nach diesem Entscheid verfasst wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass der Beschwerdeführer auch nach Abschluss der Vereinbarung weiterhin den Schulbetrieb durch Störungen und Regelverstösse belastet hat. Diese Einträge deuten vielmehr darauf hin, dass die Lehrpersonen, entgegen der Suggestion des Beschwerdeführers, nicht gezielt auf einen Schulausschluss hingearbeitet haben, sondern unabhängig von den Entscheidungen des Gesamtschulleiters und des Gemeinderats lediglich die aufgetretenen Vorkommnisse dokumentiert haben. 2.4.5