Beispielhaft seien auch die E-Mails von J._____ vom 2. Oktober 2023, wonach der Beschwerdeführer der sehr schwierige Fall sei, und von K._____ vom 19. September 2023, wonach der Beschwerdeführer deutlich mehr Hilfestellung und zeitweise auch Anpassungen an sein situatives Befinden benötige, um den Unterricht zu bewältigen, ohne sich und andere zu stören. Sie führt unter anderem aus, dass der Beschwerdeführer mit seiner Trinkflasche im Gebäude herumspritze und die Mitschüler mit seinem Stuhl ramme. 2.4.4