Wenn ja, welche Lernenden in welcher Art und Weise? Weitere Beobachtungen/Rückmeldungen?) offen und neutral gehalten sind und keinen erkennbaren Suggestivcharakter aufweisen. Bleibt zu erwähnen, dass angesichts der Häufung von Einträgen über den Beschwerdeführer auch nichts dagegensprechen würde, wenn die Schulleitung sich konkret nach der Situation rund um den Beschwerdeführer erkundigt hätte.