Vor diesem Hintergrund ist sehr gut nachvollziehbar, dass die Schulleitung, die das Klima und die Stimmung in einer Klasse nur aus zweiter Hand kennt, im Rahmen einer Befragung bei den mit der Klasse des Beschwerdeführers beschäftigen Lehrpersonen weitere Informationen über die Situation in der Klasse einholen wollte. Dabei ist zwar unklar, ob die Befragung tatsächlich entsprechend den Mutmassungen des Beschwerdeführers durchgeführt wurde, um Argumente für die Untermauerung eines Schulausschlusses des Beschwerdeführers zu sammeln, es ist aber offensichtlich, dass nichts in der Formulierung der E-Mail-Anfrage vom 13. Sep-