Als weitere Beispiele können auch die Einträge von E._____ vom 18. September 2023, wonach der Beschwerdeführer den Unterricht fast durchgehend störe und sich weigere, einen zugewiesenen Arbeitsort beizubehalten, von F._____ vom 25. September 2023, wonach der Beschwerdeführer an diesem Tag nichts gearbeitet habe, gestört habe und frech gewesen sei, und erneut von E._____ vom 26. September 2023, wonach der Beschwerdeführer beim Badminton den Schläger mit voller Kraft immer wieder auf den Boden geschlagen habe, bis der Schläger zerbrochen sei, erwähnt werden.