10 von 27 zeichnet. Als Ausgangslage ist in dieser Vereinbarung festgehalten, dass das Verhalten des Beschwerdeführers wiederholt zu massiven Störungen der Klassengemeinschaft und des Unterrichts geführt habe. Gemäss Auflistung handelt es sich dabei um das Beleidigen von anderen Kindern oder der zuständigen Lehrperson, das Stören des Unterrichts durch Regelverstösse oder deplatziertes Verhalten, Provokationen im Unterrichtsalltag gegenüber anderen Kindern oder den Lehrpersonen und eine massive Arbeitsverweigerung, welche sich auf die Zusammenarbeit und das Klassenklima auswirke.