Der Gemeinderat Q._____ legt in seiner Stellungnahme vom 17. April 2024 unter anderem dar, dass die Unterstellung, dass positive Rückmeldungen über den Beschwerdeführer seitens der Lehrpersonen absichtlich geschwärzt worden seien, vehement zurückgewiesen werde. Im LehrerOffice seien fast ausschliesslich negative Beobachtungen zum Beschwerdeführer vermerkt. Eine positive Bemerkung vom 26. September 2023 durch E._____ sei beispielsweise nicht geschwärzt worden. Einzig eine Bemerkung von Frau H._____ im Mail vom 19. September 2023 an I._____ sei eine positive Rückmeldung, welche geschwärzt worden sei.