Es liege angesichts des morgendlichen Telefonats auf der Hand, dass die vier Einträge von E._____ nach diesem Telefonat und damit nach dem Entscheid betreffend den Schulausschluss gemacht worden seien. Dies, weil nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Einträge vor 9.00 Uhr am Morgen erfolgt seien, da sie sich auf verschiedene Lektionen beziehen würden. Weitere drei Einträge in LehrerOffice würden von G._____ stammen, und zwar unmittelbar vor ihrer Kündigung. Dies gelte es zu würdigen. Es sei zumindest erklärungsbedürftig, dass eine Klassenlehrperson kurz vor dem Verlassen der Klasse infolge Kündigung noch mehrere LehrerOffice-Einträge vornehme. Weitere zwei Einträge würden von