Hinsichtlich der Einträge im LehrerOffice sei – so führt der Beschwerdeführer weiter aus – festzuhalten, dass von den insgesamt zwölf Einträgen sechs von E._____ stammen würden, davon vier von einem einzigen Tag, dem 26. September 2023. Bezüglich dieser Flut von Einträgen an einem einzigen Tag könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese gezielt vorgenommen worden seien, um ein negatives Bild über ihn zu zeichnen, und zwar zu einem Zeitpunkt, als bei der Schulleitung der Entscheid, ihn aus der Schule auszuschliessen, bereits gefallen sei.