Weiter hält der Beschwerdeführer fest, dass hinter dem Vorgehen der Beschwerdegegnerin weder eine nachvollziehbares pädagogisches Konzept stehe noch könne die Beschwerdegegnerin erklären, weshalb sie die positiven Rückmeldungen über ihn habe unterdrücken wollen. Die Schwärzungen würden das Ziel verfolgen, ihn als verhaltensauffälligen und problematischen Schüler darzustellen, der für die Probleme in seiner Klasse verantwortlich sei. Die ungeschwärzten Akten würden demgegenüber ein anderes Bild zeichnen. Die Ersatzlehrpersonen seien gerade einmal während drei Wochen in seiner Klasse im Einsatz gewesen. Dies gelte es bei der Würdigung der Einträge in Lehrer- Office zu berücksichtigen.