Der Schulrat des Bezirks R._____ habe seinen Entscheid somit beeinflusst von den geschwärzten Akten erlassen. Der Beschwerdeführer belegt dies durch mehrere Zitate aus den ihm nunmehr ungeschwärzt vorliegenden E-Mails verschiedener Lehrpersonen an den Schulleiter, in denen zum einen nebst ihm auch zwei seiner Mitschüler namentlich erwähnt sind und zum anderen mehrfach auf die Stimmung und die schwierige Situation in der Klasse hingewiesen wird (Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 3. April 2024, S. 6 ff.).