Der Beschwerdeführer legt dar, dass er und seine Eltern darüber erschüttert seien, dass die Beschwerdegegnerin die sich in den Akten befindlichen positiven Rückmeldungen der Lehrpersonen über ihn konsequent geschwärzt habe. Ebenfalls konsequent eingeschwärzt habe sie die Aussagen über allgemeine Schwierigkeiten in der Klasse sowie negative Rückmeldungen über andere Schüler, die wesentlich zur schwierigen Situation in der Klasse beigetragen hätten. Mit diesem Vorgehen gehe eine bewusste Beeinflussung derjenigen Personen einher, die Einsicht in die geschwärzten Akten gehabt hätten und auch weiterhin hätten. Der Schulrat des Bezirks R.__