Mit Hinweis auf E. 2.4 und E. 3.3 des Protokollauszugs des Gemeinderats Q._____ vom 9. Oktober 2023 legt der Beschwerdeführer dar, dass im Entscheid ausgeführt werde, dass im sogenannten "LehrerOffice" mehrere negative Einträge über den Beschwerdeführer enthalten seien. Welche Vorkommnisse den Gemeinderat aber letztlich veranlasst hätten, die schwerste in seiner Kompetenz liegende Massnahme zu verfügen, ergebe sich daraus nicht (Beschwerde vom 7. Dezember 2023, S. 7 f.).