Mit Instruktionsschreiben vom 7. März 2024 wurden dem Beschwerdeführer die geschwärzten Akten in ungeschwärzter Form (mit Ausnahme von wenigen durch den Rechtsdienst BKS geschwärzten, für den Beschwerdeführer irrelevanten Passagen) sowie das Meldeformular "Schulausschluss bis 6 Schulwochen / Wegweisung von der Schule nach Vollendung der Schulpflicht" an die Schulaufsicht des BKS vom 17. Oktober 2023 (im Folgenden Meldeformular Schulaufsicht) zur Einsicht und Stellungnahme zugestellt. Alle vom Beschwerdeführer als fehlend oder unvollständig monierten Akten liegen ihm damit vor.