Ob eine Gehörsverletzung im konkreten Fall für den Ausgang der Streitsache in materieller Hinsicht von Bedeutung ist, das heisst, ob die Behörde dadurch zu einer Änderung veranlasst werden könnte, spielt also keine Rolle. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nach ständiger Praxis des Bundesgerichts jedoch ausnahmsweise einer Heilung zugänglich, wenn die betroffene Partei die Möglichkeit hat, sich vor einer Beschwerdeinstanz zu äussern, die zur freien Prüfung aller Sachverhalts- und Rechtsfragen befugt ist, welche der unteren Instanz hätten unterbreitet werden können. Von der Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Gewährung des rechtlichen Gehörs kann in solchen Fällen nach