Es ist unbestritten, dass sowohl die vom Gemeinderat Q._____ als auch vom Schulrat des Bezirks R._____ mit den Vorakten eingereichten E-Mails und Einträge in der Administrationssoftware Lehrer- Office eine Vielzahl von Schwärzungen aufweisen, so dass weder erkennbar ist, von wem eine Aussage stammt, noch in welchem Kontext sie zu verstehen ist. Es handelt sich daher bei diesen Dokumenten um eine Sammlung von einzelnen, isolierten Sätzen über den Beschwerdeführer, die den Lesenden höchstens ein lückenhaftes Bild über die Situation und die konkreten Ereignisse vermitteln.