Weiter hält der Beschwerdeführer unter anderem fest, dass der Gemeinderat Q._____ offenbar selber über keine ungeschwärzten E-Mails und LehrerOffice Einträge verfügt habe, die es ihm erlaubt hätten, sich ein Bild von den Vorwürfen gegenüber ihm zu machen. Dieses Vorgehen sei nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern zeige, dass sich der Gemeinderat Q._____ nicht die Mühe gemacht