Sein Vater habe beim BKS die Herausgabe der entsprechenden Meldung einverlangt, was ihm aber aus Datenschutzgründen verweigert worden sei. Auch darin liege eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Sollte eine Heilung der Verletzung des rechtlichen Gehörs in Betracht gezogen werden, so wäre zumindest sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer in den Besitz der ungeschwärzten Einträge im Lehrer- Office und der ungeschwärzten E-Mails an den Gesamtschulleiter gelange und dazu im Rahmen einer ergänzenden Eingabe äusseren könne.