Unverständlicherweise seien in den ihm eröffneten Dokumenten aber sämtliche Namen der Absender geschwärzt. Es sei schleierhaft, was mit den Schwärzungen bezweckt werden solle. Damit er nachvollziehen könne, welche Verfehlungen ihm vorgehalten würden, müsse er zwingend Kenntnis davon haben, von wem die Einträge im Lehrer- Office und die E-Mails stammen würden. So könne es zum Beispiel sein, dass nur eine einzige Lehrperson Mühe mit ihm habe, was die Einträge in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen würde. Es liege eine schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, welche umso schwerer wiege, als der Gemeinderat Q.__