Die Akten wurden – mit wenigen durch das BKS vorgenommen Schwärzungen – zusammen mit dem Meldeformular "Schulausschluss bis 6 Wochen / Wegweisung von der Schule nach Vollendung der Schulpflicht" vom 17. Oktober 2023 mittels Instruktionsverfügung vom 7. März 2024 dem Beschwerdeführer und dem Schulrat des Bezirks R._____ zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. H. Der Beschwerdeführer reichte nach erstreckter Frist mit Eingabe vom 3. April 2024 seine Stellungnahme ein. Diese wurde wiederum mit Verfügung vom 8. April 2024 zur allfälligen Stellungnahme an die Gegenparteien zugestellt. Zudem wurde dem Gemeinderat Q._____ weitere Fragen gestellt.