Mit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) vom 8. Januar 2024 wurde die Beschwerde dem Schulrat des Bezirks R._____ und dem Gemeinderat Q._____ zur Stellungnahme und Einreichung aller Akten zugestellt. E. Der Gemeinderat Q._____ kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 15. Januar 2024 nach und beantragte sinngemäss die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Der Schulrat des Bezirks R._____ reichte die Akten am 22. Januar 2024 ein und verzichtete auf eine Stellungnahme