2. Es sei festzustellen, dass sich der mit Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 9. Oktober 2023 (Geschäft Nr. 2023-0433) verfügte und mit Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ vom 18. Oktober 2023 (B 2023 8) geschützte vollständige Schulausschluss von A._____, geb. tt.mm.jjjj, für die Dauer von drei Wochen als rechtswidrig erweist. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin." D.