Entsprechend fehlt es dem strittigen Projekt an der Zonenkonformität, weshalb die Beschwerde in materiellrechtlicher Hinsicht bereits aus diesem Grund abzuweisen ist. Auf die von den Parteien gestellten Verfahrensanträge ist somit nicht weiter einzugehen (vgl. Beschwerde, Rz. 6, act. 286; Beschwerdegegner, Beschwerdeantwort vom 18. März 2024, passim, act. 308 ff.). 6. Zusammenfassung und Kostentragung 6.1