Ziffer 3.2, S. 4 f., act. 299 f.). In seiner Duplik vom 10. Juli 2024 fügt der Gemeinderat sodann an, dass die massive Steigerung der Anzahl LKW-Fahrten von 20 LKW-Fahrten auf ca. 262 LKW-Fahrten pro Betriebstag mit einem hohen Mass an quartierunüblichem Verkehr gleichzusetzen sei. Es könne nicht ernsthaft behauptet werden, es handle sich beim Recyclingbrecher um einen Teil eines herkömmlichen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebs. Ein Brecher mit einer solchen Intensität und den damit verbundenen Immissionen (Lärm, Staub, Erschütterung) gehöre sicherlich nicht in die vorliegende Arbeitszone (vgl. Duplik, Rz. 22 f., act. 389 f.). 5.5 5.5.1