Er verweist dabei auf die im UVB 2021 sowie in den Ergänzungen zum UVB 2021 vom 8. Juni 2022 aufgeführten Betriebsdaten, vor allem auf die erhöhte Umsatzmenge von verarbeitetem Recyclingmaterial von bis zu 60'000 t pro Jahr gegenüber den ursprünglich bewilligten 11'250 t pro Jahr (siehe vorstehend E. 3.1.5). Vorderhand stützt der Gemeinderat seine negative Beurteilung der Zonenkonformität auf die dadurch entstehenden Lärmimmissionen der Recyclinganlage sowie die Zunahme des Verkehrsaufkommens (vgl. Gemeinderat, Beschwerdeantwort, Ziffer 2.2, S. 4, act. 300; Ziffer 3.2, S. 4 f., act.