Dies erscheine für die vorliegend zu klärende Frage der Zonenkonformität jedoch nicht einmal von Bedeutung, da sämtliche LKW-Fahrten aus dem Betrieb des Werkareals ausschliesslich über die Ein- und Ausfahrt an der P-Strasse erfolgten. Die direkte Erschliessung des Werkareals über eine Kantonsstrasse habe zur Folge, dass keinerlei LKW-Fahrten durch das Wohnquartier nötig seien. Die 131 LKW-Fahrten pro Tag machten nicht einmal 2 % des gesamten durchschnittlichen Tagesverkehrs (DTV) der P-Strasse aus. Durch die Arbeitnehmenden entstehe sodann kein unüblicher Mehrverkehr.