Der Betrieb der Beschwerdeführerin sei seit Jahrzenten ein fester Bestandteil des Quartiers und damit auch der Verkehr, welcher durch den Betrieb ausgelöst werde. Die Erhöhung der Umsatzmengen des Recyclingmaterials führe naturgemäss dazu, dass mehr Lastkraftwagen (LKW)-Fahrten von und zum Werkareal notwendig geworden seien. Im UVB 2021 seien für 60'000 t Recyclingmaterial pro Jahr insgesamt 131 LKW-Fahrten von und zum Werkareal pro Tag errechnet worden. Dies erscheine für die vorliegend zu klärende Frage der Zonenkonformität jedoch nicht einmal von Bedeutung, da sämtliche LKW-Fahrten aus dem Betrieb des Werkareals ausschliesslich über die Ein- und Ausfahrt an der P-Strasse erfolgten.