Im beigezogenen kommunalen Baudossier 2021/65 ist sodann die Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU (kantonale Umweltschutzfachstelle) vom 8. November 2023 mit Eingangsstempel vom 15. November 2023 enthalten. Daneben ist nicht hinreichend nachvollziehbar, weshalb das an die Abteilung für Baubewilligung BVU nach Entscheidfällung gestellte Akteneinsichtsgesuch vom 12. Dezember 2023 (Replikbeilage 1, act. 355) nicht behandelt wurde (vgl. dazu Abteilung für Baubewilligungen BVU, Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2024, Ziffer 2.2, S. 2, act. 347).