In diesem Zusammenhang wurde seitens der Gemeinde eine Kurznotiz mit Datum vom 30. November 2022 ausgefertigt, welche der Beschwerdeführerin am 13. September 2023 zuging (vgl. Beschwerdebeilage 6, act. 269). Die Kurznotiz vom 30. November 2022 enthält im Wesentlichen eine Aufstellung, in welcher verschiedene Betriebsarten schematisch den Kategorien störend, mässig störend sowie stark störend zugeteilt werden. Nach dieser Einteilung werden Recyclingbetriebe allgemein der Kategorie "stark störend" zugeordnet (vgl. Beschwerdebeilage 6, act. 269).