In der Folge sei der Beschwerdeführerin lediglich eine Kurznotiz einer Besprechung vom 30. November 2022 mit der "Fachgutachterin" zugestellt worden. Ihr sei sodann das in der kantonalen Abweisung vom 9. November 2023 erwähnte Schreiben der Abteilung für Umwelt BVU vom 8. November 2023 bis zum heutigen Tag nicht bekannt. Dieses Schreiben habe sich auch nicht in den kommunalen Akten befunden, in welche die Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2023 um Einsicht begehrte. Sie habe bis zum heutigen Datum die kantonalen Akten nicht zugestellt erhalten, obwohl sie am 12. Dezember 2023 ein Einsichtsgesuch eingereicht habe.