Am 30. Oktober 2023 bestätigte der Gemeinderat seinen Beschluss vom 4. September 2023 wie folgt (S. 2, act. 242): "Nach Studium des Wiedererwägungsgesuches vom 26. September 2023 stellt der Gemeinderat fest, dass ein Recyclingbetrieb, wie ihn die A._____ AG aktuell betreibt und im UVP-Bericht deklariert, nicht mehr als mässig störend, sondern als stark störend einzustufen ist und somit in der Gewerbezone als nicht zonenkonform gilt. Somit hält der Gemeinderat an seinem ursprünglichen Entscheid vom 4. September 2023 fest." 3.1.4