Der Gemeinderat sei mit Schreiben vom 22. November 2022 gebeten worden, sich verbindlich zur Zonenkonformität des Betriebs der Beschwerdeführerin zu äussern. Mit PA vom 4. September 2023 habe der Gemeinderat festgestellt, dass der Recyclingbetrieb der Beschwerdeführerin mit der beantragten Menge von 60'000 t pro Jahr nicht mehr zonenkonform sei. Mit PA vom 30. Oktober 2023 sei der Gemeinderat erneut zum Schluss gekommen, dass der Recyclingbetrieb im heutigen Umfang als stark störend einzustufen und deshalb nicht zonenkonform sei (vgl. Ziffer 2.3, S. 3, act. 261).