In seinem Abweisungsentscheid vom 4. Dezember 2023 führt der Gemeinderat aus, der Recyclingbetrieb der Beschwerdeführerin mit der beantragten Recyclingmenge von 60'000 t pro Jahr sei in der Arbeitszone nicht zonenkonform. Im Weiteren werde die Begründung der Abteilung für Baubewilligungen BVU gemäss Abweisung vom 9. November 2023 übernommen. Diese könne der kantonalen Verfügung vom 9. November 2023 entnommen werden (vgl. ebendort, E. B/6, S. 2 f., act.