Im Hauptantrag (Beschwerdeantrag 1) ersucht die Beschwerdeführerin infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs um Aufhebung und Rückweisung dieser Entscheide an die Vorinstanzen zur erneuten Beurteilung. Eventualiter beantragt sie – mit Ausnahme von Ziffer II der Abweisungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 9. November 2023 hinsichtlich des nachträglich angeordneten Baugesuchsverfahrens – die Aufhebung dieser Entscheide und die Anweisung an die Vorinstanzen zur Bewilligungserteilung des Projekts (vgl. Beschwerde, S. 2, act. 289). Mithin werden von der Beschwerdeführerin die vorinstanzlichen Verfügungen betreffend das gesamte Vorhaben angefochten und bilden in diesem