Anfechtungsobjekt der Beschwerde sind die Abweisungsentscheide der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 9. November 2023 sowie des Gemeinderats vom 4. Dezember 2023 (vgl. Beschwerde, S. 2, act. 289). Diese bilden den Rahmen der Beschwerdeanträge. Im Hauptantrag (Beschwerdeantrag 1) ersucht die Beschwerdeführerin infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs um Aufhebung und Rückweisung dieser Entscheide an die Vorinstanzen zur erneuten Beurteilung.