8.2 des Gestaltungsplans "V._____" regelt, dass das im Situationsplan vorgesehene Baufeld D die Fläche für einen Baukörper mit folgenden Nutzungen begrenzt: "Lager für ungebrochenes und gebrochenes Brechmaterial, insbesondere Belagsmaterial. Im weiteren kann ein mobiler oder festinstallierter Brecher aufgestellt werden. Als weitere Nutzung sind Einstellhalle, Lager und Magazin möglich." Gemäss revidiertem Situationsplan zum Gestaltungsplan "V._____" (Datum 14. April 2000) befindet sich das Baufeld D im südlichen Bereich auf der heutigen Parzelle fff. Im nördlichen Bereich der Parzellen eee, fff und iii verläuft der O-Kanal._____. Südlich der Parzellen eee und fff grenzt der L-Wald.