Inzwischen liegen erste Ergebnisse aus einem Pilotprojekt mit Vor-Ort-Kontrollen an 76 Mobilfunkanlagen vor. Wie das Bundesgericht im Urteil 1C_5/2022 vom 9. April 2024 detailliert dargelegt hat, stellen diese ersten Ergebnisse die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht grundsätzlich infrage und es besteht derzeit kein Anlass, das Funktionieren der QS-Systeme zu verneinen. Die definitiven Ergebnisse der Überprüfung durch das BAFU sind abzuwarten (a.a.O., E. 4.6 mit Hinweisen; bestätigt in Urteil des Bundesgerichts 1C_459/2023 vom 12. August 2024 E. 9.3).