Das Kontrollsystem beinhaltet somit nicht lediglich die passive Entgegennahme von Betriebsdaten der Mobilfunkbetreiber und des BAKOM. Überdies hat das Bundesgericht das BAFU im Jahr 2019 aufgefordert, erneut eine schweizweite Kontrolle der QS-Systeme durchführen zu lassen oder zu koordinieren, da die Kontrolle durch die QS-Systeme bei unrichtigen Angaben der Mobilfunkbetreiber verfälscht werden kann. Inzwischen liegen erste Ergebnisse aus einem Pilotprojekt mit Vor-Ort-Kontrollen an 76 Mobilfunkanlagen vor.