Zu denken ist insbesondere an Stichprobenkontrollen direkt beim Betreiber, die Kontrolle von Daten (unter anderem der tatsächlich eingestellten maximalen Sendeleistung) über die alle 14 Tage aktualisierte BAKOM-Antennendatenbank mit Online-Zugriff sowie die Anforderung von Printscreens der eingestellten Parameter aus den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber (vgl. Protokoll des Treffens zwischen dem BAFU und Schutzorganisation vom 31. März 2022, S. 4, Punkt 6; BAFU, Qualitätssicherung, S. 2). Nach Art. 10 NISV ist der Inhaber einer Anlage überdies verpflichtet, der Behörde auf Verlangen die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte, namentlich Angaben nach Art.