Es ist zwar korrekt, dass den kantonalen Vollzugsstellen ein direkter Online-Zugriff auf die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiber fehlt, ihnen stehen jedoch andere Überprüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zu denken ist insbesondere an Stichprobenkontrollen direkt beim Betreiber, die Kontrolle von Daten (unter anderem der tatsächlich eingestellten maximalen Sendeleistung) über die alle 14 Tage aktualisierte BAKOM-Antennendatenbank mit Online-Zugriff sowie die Anforderung von Printscreens der eingestellten Parameter aus den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber (vgl. Protokoll des Treffens zwischen dem BAFU und Schutzorganisation vom 31. März 2022, S. 4, Punkt 6;