Zunächst ist festzuhalten, dass die Beschwerdegegnerin über ein QS-System verfügt, welches nach der ISO-Norm 33002 durch eine hierfür akkreditierte Stelle zertifiziert worden ist (abrufbar unter: www.bafu.admin.ch, Rubriken "Themen", "Elektrosmog und Licht", "Fachinformationen, "Massnahmen Elektrosmog", "Mobilfunk: Qualitätssicherung" [zuletzt besucht am 26. November 2024]). Es ist zwar korrekt, dass den kantonalen Vollzugsstellen ein direkter Online-Zugriff auf die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiber fehlt, ihnen stehen jedoch andere Überprüfungsmöglichkeiten zur Verfügung.