14 von 16 ten die Qualitätssicherungs-Datenbanken um diverse Parameter ergänzt werden. Festgestellte Überschreitungen müssen – sofern dies durch die Fernsteuerung möglich ist – innert 24 Stunden behoben werden, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche. Die Vollzugsbehörden müssen über alle festgestellten Abweichungen informiert werden und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbanken (vgl. zum Ganzen BAFU, Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunkanlagen: Zwischenstand Überprüfung und Vor-Ort-Kontrollen vom 14. Oktober 2022, S. 1 f., abrufbar unter: