Andererseits würden die Mobilfunkbetreiber alle zwei Monate eine E-Mail an "jedes kantonale oder städtische Umweltamt" mit einer Liste der Antennen senden, bei welchen es zu einer Übersteuerung der bewilligten Parameter gekommen sei. "Eine direkte Einsichtnahme in die in den Steuerzentralen eingestellten Soll-Werte und in die vor Ort auf den Antennenanlagen gefahrenen Ist-Werte" bestehe weder für die kantonalen Vollzugsbehörden noch das BAKOM (vgl. Beschwerde, S. 3, act. 57; Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 4 f.). 9.2